Presseerklärung, 28.2.2020
Erster Schritt: Kein weiterer Verkauf von kommunalem Bauland
In den vergangenen Jahrzehnten wurde städtischer Boden durch Verkauf an private Investoren in großem Umfang aus der Hand gegeben. Damit hat die Stadtregierung ein wichtiges Instrument zur Gestaltung einer kommunalen Wohnungspolitik aus der Hand gegeben. Damit hat sie wesentlich zur Anheizung des Marktes beigetragen. Um städtischen Boden in der Hände der Kommune zu bewahren und einen weiteren Ausverkauf zu stoppen, darf es keinen weiteren Ausverkauf kommunalen Baulandes mehr geben. Deshalb stellen wir „Sind sie dafür, dass kommunales Bauland nur im Erbbaurecht vergeben werden darf“.
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