Quelle: Stadtrat Bruno Marcon, 4.11.2023
1600 Kita-Plätze fehlen in Augsburg – Versagen aller Stadtregierungen – Eltern und Kinder in Not – Rechtsanspruch mit Klagen durchsetzen
Die Augsburger Referentin für Bildung Martina Wild (Grüne) stellt heraus, dass in den letzten drei Jahren viel passiert sei für „Chancen und Teilhabe“. Aktuell sind damit die „Willkommensschulen“ gemeint. Die Willkommensschulen sollen den Übergang von Kindertagesstätte zur Schule erleichtern. 70 bisher unversorgte Kinder konnten so vorrangig aufgenommen werden. Das Selbstlob über diese Zwischenlösung verschleiert die gesetzeswidrigen Zustände in Augsburg. Über 1600 Kita-Plätze fehlen in unserer Stadt. Sie hinterlassen eine gewaltige Zahl unversorgter Kinder.
Seit dem 01.08.2013 existiert in Deutschland ein flächendeckender Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieser ist in § 24 SGB VIII gesetzlich festgehalten. Die Stadt Augsburg verstößt gegen dieses garantierte Versorgungsrecht. Der jetzige Zustand ist nicht neu. Schon im letzten Jahr fehlten 1500 Plätze, jetzt ist sogar eine Verschlechterung eingetreten. Die fehlende Versorgung ist schon seit etlichen Jahren Tatsache, die Verschlechterung war aufgrund der Bevölkerungsentwicklung vorhersehbar.
Alle Stadtregierungen der letzten Jahre, vor allem aus CSU, Grünen und SPD zusammengesetzt, lassen Kinder im Vorschulalter und deren Eltern vollkommen im Regen stehen. Den Kindern wird der notwendige Entwicklungsschritt, soziale Kompetenzen im Vorschulalter zu entwickeln, genommen. Eltern, die aufgrund ihrer sozialen Lage arbeiten müssten, werden durch fehlende Kita-Plätze und die daraus resultierende notwendige Eigenbetreuung der Kinder, in soziale Not getrieben.
Eltern sollten eine Ablehnung eines Kita-Platzes nicht einfach hinnehmen. Ihren Rechtsanspruch können Sie in einem Eilverfahren, das beim Verwaltungsgericht beantragt wird, geltend machen. Unter Umständen müssen die Eltern bereit sein, einen angebotenen Kita-Platz in angemessener Entfernung anzunehmen. Entstehen Eltern Mehrkosten durch eine Privatbetreuung können diese vom abweisenden Träger eingefordert werden. Die Stadt Augsburg führt unter anderem Personalmangel als Grund für die fehlenden Kita-Plätze an, obwohl nach eigenen Angaben lediglich 30 Betreuerplätze nicht besetzt sind. Doch genau diese Behauptung kann einen Schadensersatz für ausgefallenen Verdienst ermöglichen.