Quelle: Presseerklärung von Augsburg in Bürgerhand, 11.09.2024

Augsburg, den 11. September 2024: Es folgt ein weiterer Paukenschlag beim Theaterumbau. Wie Baureferent Kercher bekannt gab, hat die Stadt dem projektführenden Architekturbüro Achatz und dem Projektsteuerer IMP Ingenieure mit sofortiger Wirkung aus „besonderem Grund“ die fast 10-jährige Zusammenarbeit aufgekündigt.

Liegt hier ein Dienstvergehen vor?

Die Bewegründe für diese überraschende Kündigung werden trotz berechtigtem öffentlichen Interesse verschwiegen. Baureferent Kercher ignoriert nicht nur das öffentliche Interesse, die Vertragskündigung erfolgte auch ohne jede Beschlussgrundlage seitens des Augsburger Stadtrats. Deshalb muss geprüft werden, inwiefern ein Dienstvergehen seitens des berufsmäßigen Stadtrats Kercher vorliegt. Festzustellen ist auf jeden Fall, dass diese Art der Desinformation, der Intransparenz und der Umgehung aller parlamentarischen Gremien, durch das eigenmächtige Vorgehen Kerchers in keinem Fall zu akzeptieren ist.

Stadtrat wurde nicht informiert.

Sowohl die Mitglieder des Stadtrats als auch die Öffentlichkeit mussten die Information aus der Presse erfahren. Angeblich wurden Mitte August die „Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen“ über die Vorgänge informiert. Diese (Fraktionsvorsitzenden) spiegeln aber nicht den vollständigen Augsburger Stadtrat wider. Eine Unterrichtung aller Stadträte – ob mit oder ohne Fraktionsstatus – hätte zwingend erfolgen müssen, fand aber nicht statt. Es ist davon auszugehen, dass die von Kercher nicht benannten Widersprüche in der Zusammenarbeit mit dem federführenden Architekturbüro Achatz nicht erst im August entstanden sind, also kurz nach der Stadtratssitzung Ende Juli. Es ist zu vermuten, dass der Konflikt zwischen Architekturbüro und der Stadt schon seit längerer Zeit schwelt, aber bis vor kurzem weder dem Stadtrat noch der Öffentlichkeit gegenüber kommuniziert wurde.

Deshalb erwägt Augsburg in Bürgerhand eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen, um überprüfen zu lassen, inwieweit die Vertragskündigung tatsächlich rechtswirksam ist und ob beamtenrechtliches Fehlverhalten des Stadtreferenten beim Übergehen des Stadtrats vorliegt.

Transparenz wurde nie hergestellt.

Schon am 8.11.2019 forderte Augsburg in Bürgerhand in einer Presseerklärung vollständige Transparenz bei Planung und Kosten des Theaterbaus ein:

„Die Bürger brauchen vollständige Transparenz über die Kostenentwicklung“. Dafür ist eine seriöse Kostenberechnung-Vergabe-Abrechnung mit entsprechender Einberechnung der Baukostensteigerungen vorzulegen. Diese Kostenplanung muss zumindest in Eckpunkten noch vor der Kommunalwahl auf den Tisch. Um Beschönigungen vorzubeugen, muss sie den jetzigen Planern aus der Hand genommen und von unabhängigen Gutachtern geprüft werden.“

 Diese Transparenz wurde niemals hergestellt. Die Bürger wurden mit vollendeten Tatsachen konfrontiert. Eine Kostensteigerung nach der anderen wurde verkündet. Aus anfänglich 186 Mio. Euro Kosten wurden bis jetzt 420 Mio. Kosten. Mit der jetzigen Kündigung des Architekturbüros und der Projektentwickler sind weitere enorme Kostensteigerungen vorprogrammiert. Möglicherweise ist diese drohende Entwicklung ein Grund für die Verwerfungen der Planer und der Stadt gewesen.

Stadtrat Bruno Marcon hat sich schon früh für eine mögliche dezentrale Lösung beim Theaterbau eingesetzt, der vor allem die Baustufe II nicht notwendig machen würde:

„Die Schwarz-Grüne Stadtregierung ist beratungsresistent. Sie hat mögliche Alternativen einfach beiseite gewischt und das Motto ausgegeben „Augen zu und durch“. Diese Stadtregierung ist verantwortlich für das Desaster beim Theaterbau und die immer weiter fortschreitende Verschuldung der Stadt“.

Unabhängige Prüfung ist erforderlich.

Jetzt muss die gesamte Entwicklung des Theaterumbaus endlich auf den Prüfstand. Diese Prüfung kann nur von unabhängigen Prüfern vorgenommen werden, die nicht mit den Verwicklungen der bisherigen Planung verbunden sind. Unsere Forderung aus unserer Presseerklärung vom 7.7.2024 gilt nach wie vor:

„Die Auftragsvergaben für den Bauabschnitt II müssen dem Stadtrat vollständig in einer Übersicht vorgelegt werden. Darin sollte auch eine Prüfung beinhaltet sein, inwieweit Maßnahmen des Bauabschnitts II den finanziellen Belastungen angepasst werden können und auf welchen Ausbau verzichtet werden kann. Vor allem der unnötige Bau des Schauspielhauses muss auf den Prüfstand.“

Hier finden Sie unsere Pressemitteilung im PDF-Format